Ausbildung zum Berufskraftfahrer
nach der beschleunigten Grundqualifikation

Seit dem 10. September 2009 finden die Bestimmungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) auf Fahrer, die Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, Anwendung.
Der Führerschein reicht seitdem als alleiniger Qualifikationsnachweis nicht mehr aus.
Fahrer, deren Führerscheine seither neu erteilt wurden, müssen eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erwerben.
Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer umschließt die Grundqualifikation
automatisch.
Fahrer, die bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, unterliegen einer regelmäßigen Weiterbildungspflicht.
Die Ausbildung nach der beschleunigten Grundqualifikation umfasst dabei 130 Std. Theorie + 10 Std. Fahrpraxis und wird mit einer Prüfung vor der IHK abgeschlossen.
Eine Fahrerlaubnis Klasse C / CE bzw. D / DE ist für die Grundausbildung nicht erforderlich.
Die fahrpraktische Ausbildung erfolgt im Anschluss an Ihrer IHK Prüfung.
Die Ausbildungszeit beträgt ca. 6 Monate.
Ihre Fördermöglichkeiten und Ausbildungstermine teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.