Weiterbildungspflicht für alle Berufskraftfahrer im Güterverkehr

 

 

Mit der Einführung des Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetzes (BKrFQG) sind alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr zu einer Weiterbildung verpflichtet.

 

Die erste Weiterbildung hat bis zum 10.09.2014 zu erfolgen!

 

Die Weiterbildung umfasst dabei 5 Module, welche als Tagesseminare oder als Wochenschulung zu absolvieren sind.

  

Die Ausbildungszeit beträgt 7 Stunden pro Modul, insgesamt somit 35 Stunden und wird mit Schlüsselnummer "95" in der Spalte 12 Ihrer Fahrerlaubnisklasse C / CE eingetragen.

 

Am Ende eines Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Sie Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorlegen.

 

Viele Unternehmen übernehmen die Kosten für Ihre Weiterbildung.

 

Sollten Sie die Kosten jedoch selber tragen müssen, haben Sie die Möglichkeit einer öffentlichen Förderung.

Voraussetzung ist jedoch, dass Sie mit der Weiterbildung noch nicht begonnen haben und Ihr Wohnsitz sich in NRW befindet.